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Was mir gut tut.

Preise

Die Pflegeleistungen werden individuell auf Ihre Bedürfnisse abgestimmt. Nach Erstellung eines Kostenvoranschlags und Abschluss des Pflegevertrags übernehmen die Pflegekassen die Kosten bis zum Höchstbetrag des jeweiligen Pflegegrades. Die Kosten der Behandlungspflege werden nach Verordnung durch Ihren Hausarzt und Genehmigung durch Ihre Krankenkasse von dieser übernommen.

Preistabelle

Pflegegrad 1 125 Euro
Pflegegrad 2 724 Euro
Pflegegrad 3 1.363 Euro
Pflegegrad 4 1.693 Euro
Pflegegrad 5 2.095 Euro

Ihre Ansprechpartner

Tabea Diakonie - Pflegedienst Heiligenstadt gGmbH
Familienzentrum 6
91332 Heiligenstadt

  • Tel. 09198 808 127
  • Fax. 09198 808 111
E-Mail

Kamil Borkowski
Geschäftsführer/ Einrichtungsleiter
Tel. 09198 808 0

Beate Pitterich
Pflegedienstleiterin ambulant
Tel. 09198 808 101
beate.pitterich@tabea.de

Häufige Fragen

Für alle, die wegen einer körperlichen, geistigen oder seelischen Krankheit oder Behinderung bei regelmäßig wiederkehrenden Verrichtungen des Lebens auf Dauer – voraussichtlich aber für mindestens 6 Monate – in erheblichen oder höherem Maße der Hilfe bedürfen.

Pflegegeld erhalten Versicherte, wenn die Pflege von Angehörigen oder Bekannten übernommen wird.

Pflegesachleistungen werden für den Einsatz von ambulanten Pflegediensten gezahlt. Unser Pflegedienst rechnet direkt mit der Pflegekasse ab.

Leistungen aus der Pflegeversicherung können Sie bei Ihrer Krankenkasse (Pflegekasse) beantragen. Der Antrag muss schriftlich gestellt werden, die Antragsformulare erhalten Sie bei Ihrer Krankenversicherung (Pflegekasse). Bei den meisten Kassen können Sie dieses Formular telefonisch anfordern.

In der Regel berät Sie Ihre Krankenkasse (Pflegekasse). Wenn Sie weitergehende Hilfe bei der Antragstellung gegenüber Ihrer Krankenkasse benötigen, sind wir auf Ihren Wunsch gerne bereit, Sie dabei zu unterstützen.

Gegen den Bescheid der Pflegekasse kann innerhalb einer Frist von einem Monat schriftlich Widerspruch eingelegt werden, gerechnet vom Datum der Bekanntgabe des Bescheides. Der Widerspruch ist bei der Pflegekasse einzureichen. Zunächst reicht ein einfacher Widerspruch ohne weitere Begründung. Ein Widerspruch macht natürlich nur Sinn, wenn genügend Argumente dafür sprechen, dass die Entscheidung der Pflegekasse falsch war. Wir empfehlen Ihnen, in diesem Zusammenhang mit uns Kontakt aufzunehmen; wir können Ihnen bei berechtigter Kritik am Pflegegutachten weiterhelfen.

 

Pflegebedürftige haben Anspruch auf Versorgung mit Pflegehilfsmitteln, die zur Erleichterung der Pflege oder zur Linderung der Beschwerden des Pflegebedürftigen beitragen oder ihm eine selbständigere Lebensführung ermöglichen. Pflegehilfsmittel (z.B. Pflegebett, Rollstuhl etc.) können Sie bei Ihrer Krankenversicherung (Pflegekasse) beantragen. Eine ärztliche Verordnung wird dafür benötigt.

Wenn Sie nach einem Krankenhausaufenthalt zu Hause weiterhin ärztlich verordnete Behandlungspflege benötigen, erhalten Sie von uns fachliche Pflege durch unsere Pflegekräfte.

Ja, wir führen die Beratungsbesuche nach § 37, 3 SGB XI (Pflegeversicherungsgesetz) durch. Auch als pflegender Angehöriger dürfen Sie uns gerne um Rat fragen.

Wir haben eine telefonische Rufbereitschaft, durch die wir 24 Stunden für unsere Kunden erreichbar sind. Dadurch können wir Ihnen schnell helfen oder weitere Hilfe vermitteln. In Kooperation mit der Malteser Hilfsdienst gGmbH, können Sie ein Haus-Notrufsystem buchen, über das Sie rund um die Uhr die Hausnotrufzentrale erreichen können. Die Mitarbeiter alarmieren dann je nach Bedarf eine Vertrauensperson, den Bereitschaftsdienst oder den Rettungsdienst. So ist der richtige Ansprechpartner schnell zur Stelle und hilft Ihnen direkt vor Ort.